Sonderausstellung vom 04.07.- 26.08.2022
50 Jahre Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Zur Ermittlung der neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer sind alle Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen in Bayern gesetzlich verpflichtet, im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung einzureichen.
Die Bayerische Vermessungsverwaltung (BVV) unterstützt die Steuerpflichtigen mit den Daten zum Flurstück: BayernAtlas-Grundsteuer
Nähere Informationen finden Sie unter www.ldbv.bayern.de/produkte/grundsteuer.html
Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) ist wieder für den allgemeinen Kundenverkehr geöffnet.
Für Besucherinnen und Besucher gelten die allgemeinen Hygieneregeln (insbesondere das Tragen einer FFP2-Maske und ein Mindestabstand von 1,5 m).
Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen über alle weiteren Kommunikationswege (E-Mail, telefonisch oder schriftlich) an das ADBV wenden.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!
Flaschenhofstraße 59
90402 Nürnberg
Telefon: +49 911 462595-0
Fax: +49 911 462595-26
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und nach Vereinbarung
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